Supportbedingungen der Nimbits GmbH
Version 1.0 - Stand 25.03.2025
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
- Die nachfolgenden Support-Bedingungen regeln die Erbringung von Support-Dienstleistungen durch die Nimbits GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) für den Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).
- Diese Bedingungen gelten für alle Support-Leistungen des Auftragnehmers, die zur Bearbeitung und Lösung der vom Auftraggeber im Ticketsystem unter portal.nimbits.de erstellten Anfragen erforderlich sind. Dies umfasst unter anderem auch explizit Tätigkeiten des Auftragsnehmers zur Lösung des Anliegens des Auftraggebers in Form von Telefonaten, digitalen Meetings, E-Mails sowie Anpassungen an der Software sowie E-Commerce Systemen des Auftraggebers.
- Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nimbits GmbH in ihrer, zum Zeitpunkt der Erstellung des Support-Anliegens, aktuellen Fassung.
- Es besteht kein Anspruch auf die Zuweisung eines dedizierten Ansprechpartners auf Seiten des Auftragnehmers.
- Die Verfügbarkeit der Support-Leistungen sowie die Reaktions- und Eingriffszeiten zur Bearbeitung von Support-Anliegen richten sich nach den regulären Geschäftszeiten des Auftragnehmers. Eine Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich innerhalb der betrieblichen Kapazitäten, wobei priorisierte Notfälle sowie die Dringlichkeit von Anliegen jeweils nach Ermessen des Auftragnehmers bevorzugt behandelt werden können. Eine garantierte Reaktions- oder Lösungszeit bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
- Support-Leistungen des Auftragnehmers beziehen sich nicht auf Leistungen und Verpflichtungen aus anderen Vertragsverhältnissen, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bestehen.
- Der Auftraggeber stellt einen verantwortlichen Ansprechpartner bereit, der sofern erforderlich alle nötigen Zugangänge bereitstellt, Rückfragen zum Anliegen beantworten und Lösungsvorschläge beurteilen kann und befugt ist, weitere Support-Aufwände freizugeben sowie Lösungen abzunehmen.
§ 2 Vergütung & Leistungsumfang
- Die Vergütung für Support-Dienstleistungen erfolgt nach Zeitaufwand und beträgt 140,00 € netto pro Stunde, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Mit der Erstellung eines Support-Tickets erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Freigabe für bis zu drei (3) zu Arbeitsstunden zur Bearbeitung des Anliegens. Diese Zeit ist vom Auftraggeber zu vergüten. Sollte für die Lösung des Tickets mehr Zeit erforderlich sein, wird der Auftraggeber vom Auftragnehmer darüber in Kenntnis gesetzt und hat die Möglichkeit, die Fortführung der Arbeiten freizugeben oder abzulehnen.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur fachgerechten Bearbeitung der Support-Anfragen im Rahmen dieser Bedingungen.
- Der Leistungsumfang des Auftragnehmers beschränkt sich auf den im Ticket beschriebenen Sachverhalt und dessen Umsetzung/Lösung sowie alle damit verbundenen Arbeiten die zur Klärung notwendig sind. Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglichen Anliegens gelten als neue Support-Anfragen und werden gesondert berechnet.
- Kosten für Lizenzen, Drittanbieter-Software oder sonstige erforderliche Software sind nicht in den Support-Leistungen des Auftragnehmers enthalten und vom Auftraggeber gesondert zu tragen.
§ 3 Abnahme der Leistungen
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer erbrachte Leistung nach Bereitstellung unverzüglich zu prüfen.
- Etwaige Mängel oder Probleme sind dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen – einschließlich aller zur Analyse und Behebung erforderlichen Informationen.
- Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Bereitstellung des Arbeitsergebnisses, und folgender Information darüber durch den Auftragnehmer, gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich begründete Mängel rügt, oder keine Abnahme erteilt, gilt die Leistung des Auftragnehmers als ordnungsgemäß erbracht und abgenommen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Support-Tickets zu schließen und die erbrachten Leistungen unabhängig des Arbeitsergebnisses dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, sofern der Auftraggeber innerhalb von fünf (5) Tagen auf Rückfragen des Auftragnehmers im Ticketsystem keine Rückmeldung gibt. Dies umfasst auch das Ausbleiben von weiteren Informationen durch den Auftraggeber, die zur Lösung des Anliegens benötigt werden.
§ 4 Eigentumsvorbehalt & Zahlung
- Die im Rahmen der Support-Leistung erbrachten Leistungen, Lösungsvorschläge und Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung Eigentum des Auftragnehmers.
- Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Support-Leistung oder monatlich gebündelt.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnung nach Erhalt als ordentlicher Kaufmann zu prüfen und etwaige Fehler binnen fünf (5) Tagen zu monieren.
- Die Zahlungsfrist beträgt vierzehn (14) Tage ab Rechnungsdatum. Zahlungen sind ausschließlich per Banküberweisung zu leisten.
- Die Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
- Der Auftragnehmer behält das Recht bei ausbleibender Vergütung dem Auftraggeber die Nutzung der Leistungen und Arbeitsergebnisse zu untersagen oder diese rückabzuwickeln.
§ 5 Haftung & Gewährleistung
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die aus der Nutzung oder Implementierung der Support-Leistung entstehen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für die Funktionsfähigkeit von Drittsoftware oder deren Änderungen durch den jeweiligen Anbieter.
- Im übrigen gelten die Haftungsregelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers.
§ 6 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Support-Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Würzburg, soweit dies gesetzlich zulässig ist.